Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

§ 1 Allgemeines

Für alle Lieferanten und Leistungen gelten die Bedingungen der VOB, Teil B und Teil C in der jeweils am Tage der Auftragserteilung gültigen Fassung, soweit im Einzelfall schriftlich nichts anderes vereinbart ist. Ergänzend gelten unsere nachstehenden Sonderbedingungen. Diese habenin jedem Fall Vorrang vor den Bedingungen der VOB.

§ 2 Preise

Die Preise verstehen sich grundsätzlich auch wenn nicht besonders ausgewiesen, zuzüglich der zu dem Zeitpunkt gültigen Mehrwertsteuer. Dies gilt auch für Pauschalpreise.

§ 3 Zahlung

Sämtliche Rechnungen sind innerhalb von 8 Tagen nach Erhalt zahlbar ohne jeglichen Abzug. Ein Zurückbe haltungsrecht ist ebenso ausgeschlossen, wie eine Aufrechnung mit irgendwelchen Gegenforderungen. Bei Zahlung mit Wechsel hat der Kunde die Kosten, insbesondere Diskont und Inkassospesen, zu tragen. Eingehende Zahlungen werden auf jeweils ältere Schuld angerechnet. Bei Nichteinhaltung des Zahlungszieles von 8 Tagen seit Rechnungsstellung und eingetretenem Verzug gelten die Zahlungsbedingungen der VOB. Die Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens bleibt daneben vorbehalten.

§ 4 Trockner-, Gebläse- und Heizgeräteanmietung

Für Wechselstrom 230 Volt bzw. 380 Volt ist bauseitig zu sorgen, ebenso für ausreichende Absicherung.

§ 4.2

Die Geräte werden von uns aufgestellt und in Betrieb gesetzt, soweit im Einzelfall schriftlich nichts anderes vereinbart ist. Die Kosten für die Anlieferung und Wiederabholung sowie der Auf- und Abbau der Geräte werden zum Nachweis nach Aufwand abgerechnet.

§ 4.3

Die Stromkosten trägt der Mieter. Auf Wunsch berechnen wir bei Rechnungsstellung den Stromverbrauch der aufgestellten Geräte.

§ 4.4

Bei Ausfall der Trocknungsgeräte übernimmt der Mieter die Verpflichtung, uns unverzüglich - nach Möglichkeit telefonisch - zu benachrichtigen, damit erforderlichenfalls ein Austausch bzw. eine Reparatur der ausgefallenen Geräte vorgenommen werden kann.

§ 4.5

Wenn nichts Besonderes vereinbart ist, übernimmt der Mieter die tägliche Kontrolle der Geräte sowie bei Trocknungsgeräten das Entleeren der Wasserauf-           fangbehälter.

§ 4.6

Wünscht der Mieter die Beendigung des Mietver- hältnisses oder die Unterbrechung des Trocknungs- bzw. Beheizungsprozesses, so hat die Benachrich- tigung durch den Mieter - möglichst telefonisch - spätes- tens einen Tag vor dem gewünschten Termin zu erfolgen.

§ 4.7

Während der Mietdauer (Anlieferung bis Abholung der Geräte) übernimmt der Mieter die Gefahr der Geräte und Zubehör für mechanische Beschädigungen, Diebstahl und Verlust. Der Mieter hat dafür zu sorgen, dass die Geräte während der Standzeit ausreichend versichert sind und erforderlichenfalls seiner dafür zuständigen Versicherung das erhöhte Risiko anzu- zeigen.

§ 4.8

Für die Berechnung der Mietdauer zählt jeder ange- brochene Tag, d.h., auch der Anlieferungs- und Abholtag.

§ 5 Estrichtrocknung

Die Abrechnung der Estrich- und Hohlraumtrocknungen erfolgt zu Einheitspreisen, soweit im Einzelfall nichts anderes vereinbart ist.(siehe auch § 5.1 bis § 5.4)

§ 5.1

Anlieferung und Wiederabholung der Geräte, ein- schliesslich Transportfahrzeugkosten ab einer Fläche von über 40.00 qm.

§ 5.2

Herstellen und Wiederverschliessen von Einbalsöff- nungen und Entlastungsbohrungen (nur bei Zement- und Gussasphaltestrichen, nicht bei Holzfussböden und Deckenhohlräumen).

§ 5.3

Feuchtigkeitsmessungen und Zwischenmessungen.

§ 5.4

Zusätzlich die Trocknung unterstützende Maßnahmen, wie Räumarbeiten, die Entfernung von Fussleisten, Fliesenriemchen, Tapeten, Wandverkleidungen etc., sowie das Absaugen stehenden Wassers werden gesondert zum Nachweis nach Aufwand abgerechnet.

§ 6 Leck- und Leitungsortung

Die Wasserlecksuche und die Ortung von Rohrlei- tungsverläufen erfolgt nach Aufwand. Die Abrechnung richtet sich nach den am Tage der durchzuführenden Arbeiten gültigen Einheitspreisen. Der Aufwand wird auch dann in Rechnung gestellt, wenn die Sucharbeiten erfolglos bleiben sollten.

§ 7 Haftungsbeschränkung

Die Haftung ist in jeden Fall auf nachstehende Höchstdeckungssummen beschränkt:

Bei Personenschäden je Schadensfall bis zu 500.000 €

Bei Sachschäden pro Schadensfall bis zu 250.000 €

Bei Bearbeitungsschäden pro Schadensfall bis            zu 4.000 €

§ 8 Wirksamkeit

Soweit einzelne dieser Bedingungen - gleich, aus welchem Grunde - keine Gültigkeit haben sollten, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen nicht berührt. Unwirksame Bedingungen sind durch Regelungen zu ersetzen, die den beabsichtigten wirtschaftlichen Ergebnissen weitgehend entsprechen.

Adresse:

Manfred Kaulbarsch Schadenmanagement

Inhaber und Geschäftsführer : Manfred Kaulbarsch

Luhdorfer Twieten 9

21423 Winsen/Luhe
Deutschland

Tel.  : 4171-60 50 536
Fax.: 4171 60 50 537                                                      E-Mail: kontakt@mkaulbarsch.de                                    Website: www.kaulbarsch.com

 

letzte Aktualisierung 14.01.2023